Gewissensfrage (2)



Die folgende Gewissensfrage stellte ich bereits vor zwei Jahren Dr. Dr. Rainer Erlinger, seines Zeichens Gewissensexperte des Magazins der Süddeutschen Zeitung. Leider hat er nie geantwortet; die Beantwortung der folgenden Frage überlasse ich daher meinen Lesern:

Vor einiger Zeit fuhr ich nach dem Besuch einer Spätvorstellung im Kino allein mit dem Auto zurück in meinen ca. 14 km entfernten Heimatort. Am Ortsausgang der Stadt des Kinobesuchs stand eine Anhalterin und bat winkender Weise um Mitnahme. Normalerweise nicht meine Art, hielt ich – auch wegen der schon vorgerückten Stunde, es war etwa 2 Uhr morgens – für die junge Frau von etwa 25 Jahren an. Sie fragte, ob ich zufällig bis zu ihrem etwa 30 Kilometer entfernten Heimatort fahren würde. Ich verneinte, bot ihr aber an, sie zumindest bis zu meinem Heimatort – etwa die halbe Strecke also – mitzunehmen. Von dort aus könne Sie ja versuchen, per Anhalter oder Taxi weiterzukommen. Nach kurzem Überlegen stieg die junge Frau ein. Auf der Fahrt unterhielten wir uns ein wenig. Sie erwähnte einen vorangegangenen Streit mit ihrem Freund, aufgrund dessen sie ihren letzten Bus verpasst habe.

Nach etwa 20 Minuten Fahrt erreichten wir meinen Heimatort. An einer Bushaltestelle hielt ich an, und wies darauf hin, dass ich an der nächsten Ampel rechts abbiegen und nach Hause fahren würde. Darauf bat sie mich, doch noch “ein Stück” weiterzufahren und sie bis nach Hause zu bringen. Ich verneinte, und verwies auf meine Ankündigung zu Beginn der Fahrt. Nach nochmaliger Nachfrage ihrerseits und wiederholter Verneinung meinerseits stieg die junge Frau offensichtlich beleidigt aus. Ich fuhr nach Hause, es war gegen halb 3 Uhr morgens. Mein schlechtes Gewissen hielt mich sicherlich noch eine Stunde lang wach.

Hätte ich die junge Frau nach Hause bringen müssen? War meine Ankündigung zu Beginn der Fahrt Rechtfertigung genug, sie nachts allein an der Bushaltestelle stehen zu lassen? War es vielleicht – nicht zuletzt wegen meines Wissens, dass frühestens gegen 7 Uhr morgens der nächste Bus fahren würde – sogar meine Pflicht und Verantwortung, sie nach Hause zu bringen?




Grandiose 12 Kommentare zu “Gewissensfrage (2)”

  1. son quatsch, kein anhalter kann erwarten, dass man ihn bis vor die haustür kutschiert. ihr freund sollte der mit dem schlechten gewissen sein, falls er sie zu später stunde vor die tür gesetzt hat, aber vor allem sollte man als erwachsener mensch wirklich in der lage sein, nach hause zu kommen, ohne fremde autofahrer anzuzicken.

  2. puuh. hart fall. so wie ich den herrn erlinger kenne, hätte er wohl auf nachhausebringen plädiert. ich würde sagen, dass du ihr durch dein anhalten und mitnehmen auf jeden fall schon einen gefallen getan hast. halt nur nicht den größtmöglichen. ohne dich wäre sie in einer ähnlichen lage gewesen, halt nur noch weiter von zu hause entfernt. hätte das viel geändert?

  3. vielleicht auch hartER fall. aber das ist auch irritierend ohne cursor hier bei dir, im kommentareingabefeld.

  4. @Britta: Erstaunlich, von dir hatte ich eher eine gegenteilige Meinung erwartet.

    @Malte: Safari, vermute ich? Firefox hat ‘nen Cursor… ändere ich vielleicht mal, beizeiten…

  5. yup, safari. moralentscheidung steht noch aus?

  6. Na ja, was heißt, “steht noch aus”… meine Entscheidung habe ich bereits vor über zwei Jahren getroffen. Die Frage ist ja, ob ich hätte anders handeln müssen, und den rechten Durchblick habe ich – trotz diverser Diskussion im Freundeskreis – bis heute nicht erlangt.

    Teilweise sind in Erlingers Kolumne aber derart lapidare Beispiele angeführt, dass ich mich frage, ob nicht diese Gewissensfrage interessanter gewesen wäre.

    Aber er würde vermutlich so was antworten wie “vom üblichen Rechtsempfinden her” oder gar “im juristischen Sinne” hätte ich korrekt gehandelt, da ich der Frau vorab anbot, ihr eine bestimmte Hilfeleistung zu gewähren, unter deren Voraussetzung sie einstieg – und ich diese auch einhielt.

    Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit würde Erlinger aber den kategorischen Imperativ rauskramen: Vermutlich würde er argumentieren, dass in dem Moment, in dem ich etwas als moralisch “gut” erkenne (und mein im Artikel angesprochenes schlechtes Gewissen lässt dies als Umkehrschluss zu), würde der kategorische Imperativ greifen. Das bedeutet letztendlich nichts anderes, als dass ich, wenn mir mein Gewissen gebietet, auf eine bestimmte Weise zu handeln, ich auch die Pflicht habe, so zu handeln. Das tat ich nicht, und mein schlechter Schlaf in dieser Nacht war selbst verschuldet.

    Klingt ein bisschen philosophisch, triffts aber wohl im Kern…

  7. Aus Sicht der Frau: Ich würde nie jemand Fremdes bitten, mich 16 (!) Kilometer mit dem Auto irgendwo hinzukutschieren. Ich finde, sie hat Dein mögliches schlechtes Gewissen schamlos ausgenutzt. An ihrer Stelle hätte ich schon während der Autofahrt ein Taxi zu Deinen Zielort bestellt und Dich gegebenenfalls gebeten, kurz zu warten, bis das Taxi da ist. Kann ja wirklich sein, dass einem münsterländische Dörfer bei Nacht tatsächlich mal Angst bereiten. Wenn sie aber “freiwillig” nachts abhaut und fremde Männer anhält, wird sie schon nicht so ein ängstlicher Mensch gewesen sein.

  8. Auch wenn ich das Verhalten des Mädels nicht nachvollziehen kann, hätte ich sie an deiner Stelle ganz nach Hause gefahren. Es wäre überhaupt nicht deine Pflicht gewesen, ihr zu helfen. Stell dir aber mal folgende Situation vor: deine Schwester streitet sich mit ihrem Freund und wie das nun mal so ist, verlässt sie vielleicht mehr oder weniger kopflos die Bude und muss erst einmal einen freien Kopf bekommen. Am Ortsende merkt sie dann doch, dass sie nicht den ganzen Weg laufen kann und versucht es dann per Anhalter. Dann würdest du doch sicher auch wollen, dass sie ein vernünftig denkender Mann mitnimmt bevor ein schwanzgesteuerter Idiot sie aufgreift, oder? In einer solchen situation würde ich sagen ganz oder gar nicht: entweder aufgreifen und nach hause fahren oder stehen lassen…

  9. was du immer von mir denkst… und bei nem männlichen anhalter hätte ich dann wahrscheinlich gesagt, du sollst dem idioten aus prinzip die eier abfahren, oder wie?

    du hast genau das gemacht, was du gesagt hast, da ist nichts falsches dran. es bestreitet ja niemand ernsthaft, dass es sicher nett gewesen wäre, noch ein stück weiter zu fahren (außer vielleicht die “quengelnden, zickigen kindern, geben, was sie wollen? niemals!”-fraktion), aber deswegen ist es nicht automatisch unnett oder falsch, es nicht zu tun.

  10. Mir ist schon bewusst, dass ich genau erfüllt habe, was ich ankündigte, aber das steht hier doch auch nicht wirklich zur Debatte. Die Frage steht eindeutig am Ende des Artikels: Hätte ich – aus welchen Gründen auch immer – anders handeln müssen?

    Ich meinte in Bezug auf meine Erwartungshaltung deiner Meinung auch eher, was Kathrin auch ansprach (s. o.): Vielleicht bin ich als “vernünftig denkender Mann” eben dadurch schon in der Pflicht, sie vor eventuell auftretender Gefahr zu “schützen” und nicht mitten in der Nacht irgendwo auszusetzen. Anders ausgedrückt: In dem Moment, als ich sie überhaupt ins Auto einsteigen ließ, übernahm ich eine Art Schutzkredit, den konsequent zu erfüllen ich versäumt habe.

    Ich weiß, im Feminismus schrillen bei der Verbindung der Worte “männlicher Schutz” und “weibliche Verletzlichkeit” sämtliche Alarmglocken, aber es ist bestimmt nicht böse gemeint… :)

    Sehen das – siehe die jüngste Ausgabe der ZEIT – alle/viele Frauen so, “ich brauche niemanden, der mich beschützt”?

  11. hatte leider noch keine zeit, selbge zu lesen und drüber zu bloggen, steht aber auf meiner wochenendagenda. :)

    bis dahin gehts aber beim “schützen”/helfen auch nicht unbedingt ums geschlecht, sondern um mensch mit auto und mensch alleine nachts draußen. und da finde ich den entweder-ganz-oder-gar-nicht-ansatz ein bisschen komisch. wenn sie angefahren am straßenrand gelegen hätte, wärs sicher nicht sonderlich toll gewesen, nur die halbe strecke zum krankenhaus zu fahren und dann wieder rauszuschmeißen, aber so hast du ihr doch schonmal geholfen. und eine bushaltestelle in einem kaff ist ja auch nicht die wüste irgendwas. da kann sich jeder normale mensch ein taxi hin rufen (damals gabs doch schon handys…?) oder jemand neuen anhalten oder laufen (15 km machen keinen spaß, sind aber zu schaffen) oder umgotteswillen da schlafen. bei ner 10-jährigen wäre das vielleicht noch was anderes, aber wer in dem alter nicht ein bisschen auf sich selbst aufpassen kann, ist selbst schuld.

    für mich hat das wirklich wenig mit dem geschlecht zu tun, oder damit, dass man als “besserer mensch” automatisch mehr pflichten hat. du hattest ein auto, sie nicht. sie war in einer blöden, aber keinen dramatischen situation, du hast ihr soweit geholfen, wie es ging, ohne dich selbst dabei groß einzuschränken, der rest ist freiwillig. fertig.

  12. ich hätte sie vermutlich auch nicht bis vor die haustür gefahren. bei 16 km distanz jedenfalls nicht, bei 5 wär’s was anderes. ansonsten schließ ich mich britta an, so selbstständig sollte man doch in dem alter sein. und dann rumzuzicken und (und hier ähneln sich deine beiden gewissensfragen) dir ein schlechtes gewissen zu machen, das dich indirekt zwingen soll, den rest zu fahren (die zeitungen zu kaufen), ist schlechter stil. sozusagen.

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