Rechtsfragen



Juristen aufgepasst, ich hätte da mal ‘ne Frage:

Angenommen, Webseiten-Betreiber B betreibt ein Wiki auf dem von ihm gemieteten Shared-Webserver. In das Wiki kann jedermann ohne Anmeldung schreiben und die Seite anschließend speichern. Zum wiederholten Male fallen B Einträge im Wiki auf, die bestimmte Personen auf üble Weise beleidigen und beschimpfen. B wird über Veränderungen im Wiki sofort per E-Mail informiert und löscht die Beleidigungen zeitnah. Auch Einträge im fremden Namen – verfasst von demselben unbekannten Autor A -, die den Anschein erwecken sollen, die beleidigten Personen schrieben selbst, kommen vor – dies kann B anhand von sich gleichenden IP-Adressen in den Log-Dateien nachvollziehen.

Inhaltlich bewegen sich die Einträge stets um dieselben Themen: Unterstellung von Homosexualität und die vermeintliche Durchführung exotischer sexueller Praktiken. Auffällig ist für B, dass der unbekannte Autor A über Hintergrundinformationen verfügt, die nur einem bestimmten Personenkreis zur Verfügung standen. Aufgrund dieser Indizien nimmt B an, A innerhalb eines bestimmten Personenkreises identifizieren zu können. Ein Beweis steht freilich aus.

Nach weiteren Einträgen – und deren Löschung – reicht es B schließlich: Anhand der Log-Dateien gelingt es ihm, die protokollierte IP-Adresse des A per Traceroute zu Internet-Provider P zurückzuverfolgen. Um nicht persönlich für die Einträge im Wiki haftbar gemacht werden zu können (siehe Verweise unten), will B in die Offensive gehen und A zur Rechenschaft ziehen bzw. zumindest identifizieren, um ihn zur Unterlassung aufzufordern.

Frage: Ist eine Anzeige gegen Unbekannt wegen Beleidigung/übler Nachrede (§§185/186 i.v.M. §11 III StGB) die einzige Möglichkeit, den Provider P zur Herausgabe der personenbezogenen Daten des A (identifizierbar über die IP-Adresse) zu bewegen?

Hintergrundinformationen:
Law-Blog
Heise
juris
LG Hamburg: Az. 324 O 721/05




Grandiose 4 Kommentare zu “Rechtsfragen”

  1. Du hast deine Nase eindeutig zu viel in Verwaltungsrechts-Büchern gesteckt. Ist ja wiederlich mit dir! :)

  2. um sowas gehts bei verwaltungsrecht? schick, das sollten sich die mathematiker mal einfallen lassen… ein homophober eintrag plus ein homophober eintrag…

    meine antwort wäre übrigens – wie auf alles eigentlich – die netten leute von der yakuza um hilfe zu bitten. geht schneller und funktioniert ohne die ganzen paragraphen. :)

    (und darf ich eigentlich trotz penetrant möchtegerncooler kleinschreibung so sachen wie jörgchens wiederliche rechtschreibung kritisieren…?)

  3. Nein, das ist kein Verwaltungsrecht… :) Eher eine Mischung aus Straf- und Internetrecht.

    B (siehe Fall oben) bin übrigens ich, der Fall betrifft meinen Webserver, und daher die konkrete Frage – Rechtsanwälte sind leider teuer…

    Was Yakuza angeht: Lieber nicht. Selbstjustiz ist nicht so mein Ding… Was Jörgs Rechtschreibung angeht: Darfst du. :)

  4. na, das war ja schwer zu erraten… dann ist a ja sicher auch leicht erkennbar. schreibt er so sachen wie “du bist so wiederlich schwul” oder so…? ;)

    und das tolle an der yakuza ist doch, dass es dann keine selbstjustiz mehr ist, sondern höhere japanische gewalt. oder so.

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